Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand
SeniorenAssistenz Wetzel (SAW) bietet Dienstleistungen an, die es den Klienten (KL) ermöglicht, ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und so die Lebensqualität zu verbessern und zu erhalten.

Angestrebt wird der Verbleib der Klienten im gewohnten persönlichen Umfeld. Die angebotenen Dienstleistungen werden individuell mit jedem einzelnen Klienten auf die jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. Dabei kann eine kontinuierliche Unterstützung oder eine zeitlich begrenzte Betreuung (z.B. Vertretung, Urlaub der Angehörigen etc.) vereinbart werden.

Als Auftraggeber (AG) wird in diesen AGB der Vertragspartner bezeichnet mit dem ein Dienstleistungsvertrag in schriftlicher Form geschlossen wird. Auftraggeber kann somit ein Senior, ein Familienangehöriger oder auch eine gesetzliche Vertretung sein.

2. Leistungsabgrenzung
SAW darf keine Unterstützung im Sinne von Pflegeleistungen übernehmen oder anbieten.

Ebenso ist sie nicht autorisiert, Medikamente zu verabreichen oder die Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen zu überwachen.

3. Erstberatung
In der Erstberatung steht das persönliche Kennenlernen an erster Stelle. Dabei werden zwischen dem AG und SAW alle Rahmenbedingungen besprochen und abgestimmt, die für eine klar definierte Beauftragung erforderlich sind.

Individuelle gesundheitliche Einschränkungen, die verschiedene Aktivitäten nicht zulassen, sind SAW mitzuteilen, damit diese darauf vorausschauend und mit gegebener Rücksichtnahme eingehen kann.

4. Vergütung
Die Leistungen der SeniorenAssistenz werden auf Stundenbasis abgerechnet. Mit jeder Rechnung erhalten Sie einen detaillierten Leistungsnachweis, sodass die Kosten jederzeit transparent bleiben.

Die Stundensätze variieren nach Art, Umfang und Einsatzzeiten. Sie werden jeweils vorher verbindlich mit Ihnen vereinbart.

Für Fahrten zum AG/KL wird eine Reisekostenpauschale von 7,50 €  inkl. MwSt. 19% in Rechnung gestellt. Auslagen werden gesondert vergütet entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen (Fahrtenbuch, Quittungen, Parkgebühren, etc.).

Von dem AG/KL in Auftrag gegebene Arbeiten die vom Büro getätigt werden müssen (Internetrecherche, Organisationsaufgaben), werden zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt.

Alle angebotenen Dienstleistungen können von dem AG entweder privat beglichen oder sollten bereits 6 Monate Pflegebedürftigkeit bzw. Pflegegrad 2 oder höher vorliegen, können diese mit dem Pflegegeld oder über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.

Nach §35a EStG dürfen 20%, jedoch maximal 4.000 € der Kosten für die Dienstleistungen der SAW von der Steuer abgesetzt werden. Dafür müssen meine Rechnungen bei der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Barzahlungen, selbst mit Quittung, erkennt das Finanzamt nicht an.

5. Sozialversicherung, Steuern
SAW ist nicht Angestellte des AG. Insofern ist sie für die Regelung der Kranken- und Rentenversicherung sowie die steuerliche Veranlagung und die Zahlung bzw. Abführung der Steuern selbst verantwortlich.

6. Termine
Mündlich oder schriftlich vereinbarte Termine zwischen SAW und dem AG/KL gelten als verbindlich.

Persönliche Verhinderungen (Krankheit/Urlaub) hat SAW rechtzeitig mitzuteilen und ggf. Vorsorge zu treffen (Benachrichtigung von Angehörigen/Nachbarn).

Ist der AG/KL verhindert, die vertragliche Leistung in Anspruch zu nehmen, so hat eine Absage 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Ansonsten muss der vereinbarte Termin in Rechnung gestellt werden. Gegebenenfalls bereits angefallen Kosten für Buchungen, Anzahlungen oder Stornierungen werden dem AG/KL dann ebenfalls in Rechnung gestellt.

7. Auftragserfüllung
Die Leistungen der SWA gelten als erfüllt, wenn der Auftragnehmer nicht unverzüglich dagegen Einwände erhebt.

In diesem Fall sind Zeit, Ort, Art und Umfang der Minderleistung oder Erfüllung schriftlich zu formulieren und der SAW zuzuleiten.

8. Vertragsdauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte (oder bestimmte) Zeit geschlossen. Es ist beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündbar.

9. Haftungsbegrenzung
Für Schäden und Folgeschäden die nachweislich die SAW zu vertreten hat, haftet SAW im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung.

Im Rahmen der Dienstleistungserbringung bietet SAW keinen gewerblichen Personentransport an. Die Haftung aus Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren entstehen könnten, sind somit ausgeschlossen.

Im Falle von Terminabsagen seitens SAW aufgrund belegbarer Gründe wird jegliche sonstige Haftung hieraus ausgeschlossen

10. Auskunftspflicht
Dokumentations-/Auskunfts-/Abrechnungspflicht besteht ausschließlich gegenüber dem AG/KL.

11. Verschwiegenheitspflicht
SAW verpflichtet sich über alle erhaltenen persönlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des AG/KL Stillschweigen zu bewahren.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so betrifft diese Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertrag an sich. Es gelten sodann die gesetzlichen Vorschriften.

13. Recht
Für die AGB und die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) SeniorenAssistenz Wetzel, Mai 2024